Anordnung kommunale Urnenabstimmung vom 22. September 2024
Ausweitung der Wasserversorgung GWK auf das gesamte Gemeindegebiet unter Entrichtung einer Einkaufssumme in der Höhe von CHF 120'000.00.
09. Aug. 2024
Mit GRB Nr. 139 vom 9. Juli 2024 hat der Gemeinderat Trüllikon als wahlleitende Behörde beschlossen, am Sonntag, 22. September 2024 eine Urnenabstimmung anzuordnen. Den Stimmberechtigten wird folgende Abstimmungsfrage zur Beantwortung mit Ja oder Nein unterbreitet:
Stimmen Sie der Ausweitung der Wasserversorgung GWK auf das gesamte Gemeindegebiet unter Entrichtung einer Einkaufssumme in der Höhe von CHF 120'000.00 zu?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Trüllikon (GO). Alles Wissenswertes über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Abstimmungsunterlagen werden ein Stimmzettel und ein beleuchtender Bericht beigelegt.
Rechtsmittel:
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Stimmen Sie der Ausweitung der Wasserversorgung GWK auf das gesamte Gemeindegebiet unter Entrichtung einer Einkaufssumme in der Höhe von CHF 120'000.00 zu?
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR) und der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Trüllikon (GO). Alles Wissenswertes über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Abstimmungsunterlagen werden ein Stimmzettel und ein beleuchtender Bericht beigelegt.
Rechtsmittel:
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.