Bauprojekt: Sperdiklerstrasse, 8466 Trüllikon
Sperdiklerstrasse, 8466 Trüllikon
16. Apr. 2024
Bauherrschaft:
Politische Gemeinde Trüllikon, Wasserversorgung
CHE-115.494.031
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
CHE-108.954.688
Dreikönigstrasse 18
8002 Zürich
Vertretung der Bauherrschaft:
F+H Partner AG
Breitestrasse 1a
8545 Rickenbach Sulz
Die Vertretung der Bauherrschaft ist Projektverfasser/in.
Angaben zum Projekt:
Werkleitungsquerungen
Sperdiklerstrasse, 8466 Trüllikon
Grundstück-Nr.: 3422, Zone: Wohnzone
Ort der Planauflage:
Gemeinde Trüllikon
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon
Rechtliche Hinweise:
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.05.2024
Politische Gemeinde Trüllikon, Wasserversorgung
CHE-115.494.031
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon
Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ)
CHE-108.954.688
Dreikönigstrasse 18
8002 Zürich
Vertretung der Bauherrschaft:
F+H Partner AG
Breitestrasse 1a
8545 Rickenbach Sulz
Die Vertretung der Bauherrschaft ist Projektverfasser/in.
Angaben zum Projekt:
Werkleitungsquerungen
Sperdiklerstrasse, 8466 Trüllikon
Grundstück-Nr.: 3422, Zone: Wohnzone
Ort der Planauflage:
Gemeinde Trüllikon
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon
Rechtliche Hinweise:
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 07.05.2024