Sonstige Bekanntmachung – Wasserzins, Trüllikon
Sonstige Bekanntmachung – Wasserzins, Trüllikon
19. Dez. 2024
Titel der Bekanntmachung
Wasserzins
Inhalt der Bekanntmachung
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Preisüberwachers vom 12. Dezember 2024
• den Wasserzins bei CHF 2.60/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser festgelegt,
• die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei CHF 260.00 (exkl. MwSt.) festgelegt.
Die vorstehende Gebührenfestsetzung gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2024.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Gemeinderatsbeschluss, welcher auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit zur Einsicht aufliegt, kann innert 40 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon
Frist
40 Tage
Ablauf der Frist: 31.01.2025
Wasserzins
Inhalt der Bekanntmachung
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2024 hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Preisüberwachers vom 12. Dezember 2024
• den Wasserzins bei CHF 2.60/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser festgelegt,
• die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei CHF 260.00 (exkl. MwSt.) festgelegt.
Die vorstehende Gebührenfestsetzung gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2024.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Gemeinderatsbeschluss, welcher auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit zur Einsicht aufliegt, kann innert 40 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon, Diessenhoferstrasse 11, 8466 Trüllikon
Frist
40 Tage
Ablauf der Frist: 31.01.2025