Wasserzins, Klärgebühren und Abfallgrundgebühren
Mit Beschlüssen vom 6. September 2022 hat der Gemeinderat
- den Wasserzins bei Fr. 2.00/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser belassen,
- die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 200.00 (exkl. MwSt.) belassen,
- die Klärgebühren bei Fr. 3.10/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Frischwasser belassen,
- die Abwassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 120.00 (exkl. MwSt.) belassen,
- die Abfallgrundgebühr bei Fr. 120.00 pro Haushalt belassen
Die vorstehende Gebührenfestsetzung gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2022.
Gemeinderat Trüllikon
Beschlussnummer: 202 / 204 / 206
Beschlussdatum: 06.09.2022
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, in schriftlicher, begründeter Form beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.10.2022
Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon