Wasserzins, Klärgebühren und Abfallgrundgebühren

Betrifft: 8466 Trüllikon
15. Sept. 2022
Angaben zum Protokoll/zu Beschlüssen

Mit Beschlüssen vom 6. September 2022 hat der Gemeinderat

  • den Wasserzins bei Fr. 2.00/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser belassen,
  • die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 200.00 (exkl. MwSt.) belassen,
  • die Klärgebühren bei Fr. 3.10/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Frischwasser belassen,
  • die Abwassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 120.00 (exkl. MwSt.) belassen,
  • die Abfallgrundgebühr bei Fr. 120.00 pro Haushalt belassen

Die vorstehende Gebührenfestsetzung gilt für die Zeit ab 1. Oktober 2022.

Gemeinderat Trüllikon

Beschlussnummer: 202 / 204 / 206
Beschlussdatum: 06.09.2022

Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, in schriftlicher, begründeter Form beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.10.2022

Kontaktstelle
Gemeinde Trüllikon
Diessenhoferstrasse 11
8466 Trüllikon

 

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