Wasserzins, Klärgebühren und Abfallgrundgebühren

Mit Beschlüssen vom 12. September 2023 hat der Gemeinderat die Gebühren ab 1. Oktober 2023 beschlossen.
14. Sept. 2023
Gegen die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse, welche auf der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Bürozeit zur Einsicht aufliegen, kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Beschlüsse vom 12. September 2023:

  • den Wasserzins bei Fr. 2.00/m3 (exkl. MwSt.) bezogenes Wasser belassen,
  • die Wassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 200.- (exkl. MWSt.) belassen,
  • die Klärgebühren bei Fr. 3.10/m3 (exkl. MWSt.) bezogenes Frischwasser belassen,
  • die Abwassergrundgebühr pro angeschlossene Liegenschaft bei Fr. 120.- (exkl. MWSt.) belassen,
  • Die Abfallgrundgebühr bei Fr. 120.- pro Haushalt belassen.
     

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