Adressauskunft
Jede Politische Gemeinde führt ein Einwohneramt. Dieses führt ein Register der Einwohner (Einwohnerregister). Im Einzelfall können Adressdaten an Private weitergegeben werden, wenn schriftlich ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Die Weitergabe oder die kommerzielle Verwendung solcher Daten sind unzulässig. ( § 3 Gesetz über das Einwohnerregister sowie kantonale Register (ErG))