Eignungsgebiete für Windkraftanlagen
Die Gemeinde Trüllikon mit ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Natur wären von den geplanten Windturbinen in den Eignungsgebieten Nr. 1 (Cholfirst) und Nr. 4 (Kleinandelfingen) stark negativ betroffen.
Die Auswirkungen wären vielfältig
Zu den schlimmsten gehören:
- Verschlechterung der Lebensqualität für die ansässige Bevölkerung
- Verschandelung der Ortsbilder und der Landschaft
- Beeinträchtigung der Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und den Tourismus
- Gefährdung der Natur, namentlich von Fledermäusen und Vögeln
- Zerstörung von Wald und Kulturland
- Gefährdung der Cholfirstquellen und der Trinkwasserversorgungen
- Lärm und Infraschall
- Enteignung von Land
- Entwertung von Immobilien
- Entzug des Mitspracherechts der Gemeinde.
Nachdem der Gemeinderat Anfang Juli von den Plänen des Kantons in Kenntnis gesetzt worden ist, ist er beim Regierungsrat vorstellig geworden. Er hat auch an verschiedenen Anlässen teilgenommen und dort seine Meinung deutlich kundgetan. Der Gemeinderat bekämpft die Pläne des Kantons vehement.
Zudem wird die mangelhafte Sachverhaltsabklärung bemängelt und das effektiv vorhandene Windpotential angezweifelt.
Der Gemeinderat steht auch mit anderen betroffenen Gemeinden in Kontakt.
Für zwei Vernehmlassungen (Richtplaneintrag und Plangenehmigungsverfahren) ist ein fachkundiger Anwalt engagiert worden, der uns bestmöglich gegen den Bau der Windräder unterstützt. Die Dokumente sind letzte Woche eingereicht worden.
Den Link zu den Vernehmlassungen finden Sie hier:
Mit der Auflage des Richtplans läuft die Frist für Einwendungen. Privatpersonen, aber auch Organisationen, politische Akteure etc. können sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern. Diese Frist endet am 31. Oktober 2024. Der Gemeinderat hofft, dass sich möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner mit diesem Thema befassen und sich aktiv am Vernehmlassungsverfahren beteiligen
https://evernehmlassungen.zh.ch/de/plangenehmigung-energie/participant
Ebenfalls ist eine Einzelinitiative zu diesem Thema eingegangen. Diese ist vom Gemeinderat für gültig erklärt worden. Über die Änderung in der BZO wird an der Frühjahrsversammlung 2025 abgestimmt.
Der Gemeinderat