Gültigkeitserklärung Einzelinitiative Mindestabstand zu Windrädern

Einzelinitiative von Stefan Stutz, Rudolfingen
04. Okt. 2024
Einzelinitiative Mindestabstand Windräder; Beschluss Gültigkeitserklärung
Einzelinitiative Mindestabstand Windräder; Gültigkeitserklärung
Einzelinitiative Mindestabstand Windräder; Gültigkeitserklärung

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich beizulegen.

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